Umweltökonomie, auf die im Folgenden nicht näher eingegangen wird, definiert das Umweltprogramm der Bundesregierung als „Wirtschaftswissenschaft, die in ihre Theorien, Analysen und Kostenrechnungen ökologische Parameter mit einbezieht“.1 Näher unterscheidet man hier noch zwischen betriebswirtschaftlicher Umweltökonomie (Beziehungen zwischen Betrieb und Umwelt) und volkswirtschaftlicher Umweltökonomie (Maßnahmen zur Optimierung des gesellschaftlichen Gutes „Umweltqualität“).
Quellen:
Konkretisierung des Inhalts in §1 Abs. 2 UGB1
Kimminich; v. Lersner; Storm (1994): Handwörterbuch des Umweltrechts Bd. 2 Sp. 2206 ff.
Erbguth, W.; Schlacke, S. (2010), §1, Kap. II, Abs. 3, 16-20.
